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B-Schiedsrichterwiederhollehrgang in Gifhorn

Hier ein Hinweis des kommisarischen Bezirksschiedsrichterwart, Werner Durow, zu einem B-Schiedsrichter-Wiederhollehrgang in der Nähe:

B-Schiedsrichter-Wiederhollehrgang

Ort:

OHG-Sporthalle, Brandweg, 38518 Gifhorn

Turnier:

A.-Ranglistenturnier Doppel O19

 

So., 17.01.2016, 9:00 Uhr bis Turnierende

Teilnehmer:

alle Schiedsrichter mit B-Lizenz

Meldungen:

nur über den Verein per E-Mail an: Bernhard Rogge,

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Anzugeben:

Name, Ausweisnummer, E-Mail-Adresse, Vereinsnummer

Meldeschluss:

Do., 07.01.2016, 12:00 Uhr

Meldegeld:

20,– Euro, zu zahlen bei Lehrgangsbeginn

Lehrgangsleiter:

Werner Durow

Mitzubringen:

aktuelle Spielregeln und Anweisungen für Technische Offizielle
(herunterladbar auf der NBV-Seite, Schiedsrichter), Hallenschuhe,
Stoppuhr (Handy genügt nicht), Wahlmünze, Zollstock,
Schreibzeug, gelbe, rote und schwarze Karte,
Schiedsrichterausweis; empfohlen wird eine Schreibunterlage

Hinweise:

Mindestanzahl 5 Anmeldungen, maximal 12 Anmeldungen;
Zulassung nach Meldeeingang. Bei zu geringer Meldezahl kann der Lehrgang abgesagt werden; ansonsten verpflichtet die Bestätigung der Teilnahme zur Zahlung. Bei zu geringer Meldezahl kann der Lehrgang abgesagt werden. Ansonsten verpflichtet die Anmeldung zur Zahlung. Alle Teilnehmenden müssen die vorgegebene Kleidung tragen: Schiedsrichter-Oberteil (z. B. T-Shirt) und schwarze Hose/Rock (§ 7 DBV-SchO); ansonsten Ausschluss vom Lehrgang.

Der Termin für den Meldeschluss ist sehr nah und da aktuell noch Ferien sind, wird bei verspäteter Meldung sicherlich kulant gehandelt werden.

Zu guter Letzt möchte Werner in diesem Zusammenhang noch an die Möglichkeit erinnern, dass verfallene Lizenzen auf diesem (oder eben einem solchen) Lehrgang  wieder aktiviert werden können. Hierzu der Auszug aus der DBV Schiedsrichterordnung Anlage I: Lehr- und Prüfungsordnung für Schiedsrichter
§ 3 Leistungsnachweis
(1) Mindestens alle zwei Jahre hat der Schiedsrichter einen Leistungsnachweis zu erbringen.
Nach einer theoretischen Unterweisung wird die tatsächliche Schiedsrichterleistung bei Spielen begutachtet. Einzelheiten dazu regeln die BLV für ihren Bereich.
.....
(3) Nach einer erfolgten Streichung von der Liste als bestätigter Schiedsrichter besteht innerhalb von zwei Jahren grundsätzlich die Möglichkeit, mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Leistungsnachweis die Qualifikation eines bestätigten Schiedsrichters wieder zu erlangen.

Für Fragen steht euch Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.