Hier ein Hinweis des kommisarischen Bezirksschiedsrichterwart, Werner Durow, zu einem B-Schiedsrichter-Wiederhollehrgang in der Nähe:
B-Schiedsrichter-Wiederhollehrgang
Ort: |
OHG-Sporthalle, Brandweg, 38518 Gifhorn |
Turnier: |
A.-Ranglistenturnier Doppel O19 |
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So., 17.01.2016, 9:00 Uhr bis Turnierende |
Teilnehmer: |
alle Schiedsrichter mit B-Lizenz |
Meldungen: |
nur über den Verein per E-Mail an: Bernhard Rogge, |
Anzugeben: |
Name, Ausweisnummer, E-Mail-Adresse, Vereinsnummer |
Meldeschluss: |
Do., 07.01.2016, 12:00 Uhr |
Meldegeld: |
20,– Euro, zu zahlen bei Lehrgangsbeginn |
Lehrgangsleiter: |
Werner Durow |
Mitzubringen: |
aktuelle Spielregeln und Anweisungen für Technische Offizielle |
Hinweise: |
Mindestanzahl 5 Anmeldungen, maximal 12 Anmeldungen; |
Der Termin für den Meldeschluss ist sehr nah und da aktuell noch Ferien sind, wird bei verspäteter Meldung sicherlich kulant gehandelt werden.
Zu guter Letzt möchte Werner in diesem Zusammenhang noch an die Möglichkeit erinnern, dass verfallene Lizenzen auf diesem (oder eben einem solchen) Lehrgang wieder aktiviert werden können. Hierzu der Auszug aus der DBV Schiedsrichterordnung Anlage I: Lehr- und Prüfungsordnung für Schiedsrichter
§ 3 Leistungsnachweis
(1) Mindestens alle zwei Jahre hat der Schiedsrichter einen Leistungsnachweis zu erbringen.
Nach einer theoretischen Unterweisung wird die tatsächliche Schiedsrichterleistung bei Spielen begutachtet. Einzelheiten dazu regeln die BLV für ihren Bereich.
.....
(3) Nach einer erfolgten Streichung von der Liste als bestätigter Schiedsrichter besteht innerhalb von zwei Jahren grundsätzlich die Möglichkeit, mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Leistungsnachweis die Qualifikation eines bestätigten Schiedsrichters wieder zu erlangen.
Für Fragen steht euch